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Nina moves you

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nina Moves You e.U. (in Folge Personal Trainerin genannt)

Formulierungen beziehen sich auf alle Geschlechter.


1. Leistungsgegenstand

1.1 Die Personal Trainerin verpflichtet sich, die Klientin im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Trainings- und Gesundheitsbetreuung personenbezogen und nicht übertragbar.

1.3 Die vereinbarte Leistung stellt eine zeitlich befristete Tätigkeit als Dienstleisterin gemäß Gewerbeordnung dar. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet.


2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 50 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.2 Art, Umfang und Ort der Trainingseinheiten werden individuell festgelegt. Trainingsziele werden im Rahmen eines Erstgesprächs abgestimmt.

2.3 Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist ein Gesundheits-Check. Die Klientin ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Gesundheitszustand zu machen und bei Bedarf eine ärztliche Freigabe vorzulegen.


3. Trainingspakete, Blöcke & Laufzeit

3.1 Trainingspakete (z. B. 12-Wochen-Pakete) sind zeitlich befristet.

3.2 Die Laufzeit beginnt mit der ersten Trainingseinheit und endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.

3.3 Nicht konsumierte Einheiten verfallen nach Ablauf der Laufzeit, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.

3.4 Trainingsblöcke (Mehrfachkarten)

Es können 5er- oder 10er-Trainingsblöcke erworben werden.

3.5 Laufzeit der Trainingsblöcke

  • 5er-Block: gültig 6 Monate ab erster Trainingseinheit
  • 10er-Block: gültig 12 Monate ab erster Trainingseinheit

Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen nicht konsumierte Einheiten ersatzlos.

3.6 Verlängerung bei Blöcken

Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich:

  • bei längerer krankheitsbedingter Verhinderung der Klientin (Punkt 8.3)
  • bei Verhinderung der Personal Trainerin (Punkt 8.4)

Ein Anspruch auf darüberhinausgehende Verlängerung besteht nicht.


4. Sonstige Leistungen

Die Personal Trainerin steht der Klientin außerhalb der Trainingseinheiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr im Rahmen der Betreuung per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit besteht nicht.


5. Haftung

5.1 Die Personal Trainerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5.2 Eine Haftung für das Nichterreichen eines Trainingsziels ist ausgeschlossen.

5.3 Leistungen Dritter erfolgen auf eigene Verantwortung der Klientin.

5.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

5.5 Die Klientin ist selbst für einen ausreichenden Unfall- und Versicherungsschutz verantwortlich.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Trainingspakete und Trainingsblöcke sind im Voraus zu bezahlen.

6.2 Einzelstunden werden nach Vereinbarung im Voraus oder zeitnah verrechnet.

6.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Preisänderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben.


7. Zusätzliche Kosten

Zusatzkosten (Eintritte, Platzmieten, Reisen, externe Fachpersonen etc.) sind von der Klientin selbst zu tragen.


8. Verhinderung, Absage & Nachholung

8.1 Absage durch die Klientin

Absagen sind spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird die Einheit voll berechnet.

8.2 Krankheit der Klientin

Erfolgt die Absage fristgerecht, kann die Einheit innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern die Nachholung innerhalb der jeweiligen Laufzeit erfolgt.

8.3 Längere krankheitsbedingte Verhinderung

Bei durchgehender krankheitsbedingter Verhinderung von mehr als 21 Kalendertagen kann die Laufzeit einmalig ausgesetzt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

8.4 Verhinderung der Personal Trainerin

Kann eine Einheit aus Gründen in der Sphäre der Personal Trainerin (z. B. Krankheit, Urlaub) nicht innerhalb der Laufzeit erbracht werden, verlängert sich die Laufzeit einmalig um maximal 14 Kalendertage.
Bereits bezahlte, nicht erbrachte Einheiten verfallen nicht.

8.5 Keine unbegrenzte Nachholung

Ein Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Nachholung oder Verlängerung besteht nicht. Kulanz erfolgt freiwillig.


9. Abbruch des Trainings

Ein Abbruch durch die Klientin berechtigt nicht zu Rückerstattung oder Zeitgutschrift.


10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzrecht.


11. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Betreuung bekannt gewordenen Informationen.


12. Kulanz

Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Baden bei Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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